Hunde sind von alters her zuverlässige Helfer und Gefährten des jagenden Menschen. Die Gesetze der Bajuwaren und Alemannen im 7. Jahrhundert erwähnen schon den Letihund, den in hohem Ansehen stehenden Leithund zum Aufspüren jagdbaren Wildes. Saufinder und Saupacker wurden später bekannt, starke Hetzrüden; leichte, schnelle Windhunde hingegen fanden im ausgehenden Mittelalter Verwendung bei der Hetzjagd auf Fuchs und Hase. Der Schweißhund findet im 17. Jahrhundert erste Erwähnung. Die alte, aus dem Orient stammende Parforcejagd, die schon Karl der Große mit Leidenschaft betrieb, führte Herzog Wilhelm zu Celle als erster deutscher Fürst im Jahre 1683 in der Göhrde wieder ein. Hunde – vierläufige Jagdgehilfen von alters her – waren zur Zeit feudaler Fürstenherrlichkeit aber oft genug auch eine Last für diejenigen, die die großen Meuten zu versorgen hatten, und für die Wildhirten eine Hilfe, die Feldfluren vor einem mancherorts maßlos überhegten Wildbestand zu schützen.
Die Jagdrechte in den weiten Wäldern nördlich Magdeburgs, in jenen Revieren, die viel später unter der Bezeichnung „Colbitz-Letzlinger Heide” Hofjagd wurden, hatten einst nicht nur die Hohenzollern, sondern auch die Magdeburger Erzbischöfe, die großen Werth auf die Jagd auf der Haide legten”. Erzbischof Sigismund nahm Mitte des 16. Jahrhunderts trotz ständigen Räsonierens der Nonnen und der Domina gern und oft „… der Hirsch-Pürschung halber” Quartier im Kloster Hillersleben. Alle Einwände der Nonnen blieben erfolglos, der Erzbischof quartierte seine Meuten sowie die Hundeburschen wieder und wieder „in Vollpension” im Kloster ein.
Anno 1559 drohte die Domina gar, sich beschwerdeführend an kaiserliche Majestät zu wenden, weil das Kloster durch die vielen Jagdhunde und das neuerbaute Hundehaus, welches dem Kloster, da es steht, ganz ungelegen und an seiner Haushaltung sehr schädlich ist.” Die Jagdhunde haben heute schon den optimalen Keilerschutz mit den neuen Hundewesten von Browning
Ob es tatsächlich zur Beschwerde an den Kaiser kam, verschweigen die Annalen. Sie berichten indes fünf Jahre später noch von den auf dem Kloster durch die Versorgung der Hunde und Hundeburschen liegenden Lasten. Die Nonnen versuchten vergebens, sich durch Abtretung „bedeutender Getreide-Gefälle” von der Last zu befreien und versprachen schließlich „… statt des ihnen zu erlassenden Unterhalts der fürstlichen Meute einen Schulmeister für das Dorf Hillersleben anzunehmen und zu unterhalten.” Indes, keine Beschwerde, weder Klage noch Zusage, vermochten Kloster Hillersleben und die Nachbarklöster von den Jagddiensten und der Verpflegung der Hundemeuten zu befreien.
Nachdem die einst zersplitterte Haide ganz unter preussischer Herrschaft vereinigt…” wurde, jagte anno 1701 König Friedrich I. in den Revieren. „Alsbald”, so wird überliefert, „gerieth der König der Jagdköter wegen mit den Klöstern des ehemaligen Erzstiftes in große Streitigkeiten”. Verärgert verfügte der König: „Bei 50 Thalern Strafe haben die die üblichen Jagdspanndienste und die Fütterung der königlichen Jagdhunde zu übernehmen, da dies’ alte Observanz”.
Kein Klagen der Nonnen half. Im Gegenteil: Gleichsam zur Strafe für ständigen Protest beauftragte König Friedrich Wilhelm I. seinen Oberforstmeister v. Kreutz anno 1715: sämtliche hier in Berlin zurückgebliebenen Jagdhunde nebst den dazugehörigen Jägerburschen und Pferden zur Verpflegung auf die Klöster abwechselnd zu verteilen.” Auch jetzt half kein Protest der Nonnen. Erst im Jahre 1720, nachdem die Beschwerden kein Ende nahmen, erging eine königliche Order, den Klöstern nunmehr die Naturalverpflegung der Hunde zu erlassen. Allerdings nur gegen Zahlung von jährlich 50 Thalern Hundegeld zu überbringen ohne Dilation, bei Vermeidung militairischer Execution”.
Endlich hatten die Klöster Ruhe vor den Hunden, das jagdliche Leben in der Heide aber schlief ohnehin für lange Jahrzehnte fast ein. Erst während der Regierungszeit Friedrich Wilhelms IV. (1840 bis 1861) lebte der Jagdbetrieb wieder auf:”… nach der Annectirung von Hannover (1866) wurden die dort noch vorhandenen Saurüden acquirirt und bei den Letzlinger Jagden geführt”.
Im Kurfürstentum Hannover indes, lange vor der Annektion durch Preußen, räsonierten im Gebiet des späteren Saupark Springe die Bauern: dass roth Wildpret gar nicht geschossen wird, welches doch mehresten Schaden an unseren Wiesen ausübt.” Schließlich, nachdem ein Gutsbesitzer gegen die königliche Kammer auf Wildschaden-Ersatz geklagt hatte, erklärten die durch überhegte, ständig auf ihre Felder ziehende Rotwildbestände betroffenen Gemeinden sich nach zähen Verhandlungen mit dem königlichen Ober-Jagd-Department bereit, gegen einmalige Abfindungszahlung auf Entschädigungen zu verzichten und ihre Fluren selbst zu schützen.
Die Gemeinden folgten alsbald den Beispielen aus anderen Fürstentümern und verdingten Wildhirten, die mit ihren Hunden Nacht für Nacht die Fluren abzugehen und das Wild zu vertreiben hatten. Hart war der Dienst dieser Männer, erhielten sie doch nur kargen Lohn sowie einiges Getreidedeputat. Die Einnahmen reichten nicht zum Unterhalt der Familien, so dass die Hirten über Tag einem zusätzlichen Broterwerb nachgehen mussten. Kann es verwundern, dass der Hirtendienst nachlässig und unzuverlässig wahrgenommen wurde?
Eine Änderung trat erst Jahre später ein. Das Ober- Jagd-Department nahm die Wildhirten nunmehr selbst unter Vertrag, besoldete sie ausreichend und setzte Prämien für das tatsächliche Verhindern von Feldschäden durch Rotwild und Sauen aus. Nachlässigkeit bei der Arbeit allerdings zog Lohnkürzungen nach sich, Wildschäden, die eine bestimmte Höhe überschritten, hatten die Männer selbst zu ersetzen. Ein Vertrag regelte ihre Tätigkeit, sie hatten „… zu geloben und zu schwören”, ihren Arbeitsbereich „… gegen Beschädigungen durch Wild-pret des Nachts gehörig zu bewachen …, wie es einem redlichen Wildwächter wohl anstehet, eignet und gebühret”.
Natürlich waren die Wildwächter verpflichtet, Hunde, jedoch mit nur schwach ausgebildetem Jagdinstinkt, zu führen, die dem Wild nicht auf der Fährte folgen”. Die Männer hatten ihre Arbeit leise und behutsam zu verrichten, um das Wild nicht endgültig zu vergrämen. Nur der geschnallte Hund sollte Rot- und Schwarzwild flüchtig machen. Wurde ein Hund von den Sauen geschlagen, hatte der Wildhirt sofort auf eigene Kosten für Ersatz zu sorgen.
Jede Nacht musste der Wildwärter sein Arbeitsgebiet mehrfach durchstreifen, dreimal wöchentlich musste er zudem bei Tage abfährten, einmal in der Woche war dem Revierforstbeamten Meldung zu machen.
Alsbald aber begannen die Wildhirten, gute, scharfe Hunde zu führen, die das Wild weit in den Wald zurückdrängten. Nur auf diese Weise nämlich waren Wildschäden generell zu vermeiden, und die Hirten gelangten in den Besitz der ausgelobten Prämien. Nun aber kam es zu Differenzen mit der Jägerei, denn immer öfter rissen die Hirtenhunde Wild. Jetzt wurden die Wildhüter verpflichtet, den Hunden Maulkörbe anzulegen, wenig später kam eine Order, die für Hirtenhunde das Tragen eines „Bengel” zur Pflicht machte. Nicht nur während des nächtlichen Dienstes, sondern immer, tags und nachts, hatten die Hunde nun den schweren Holzknüppel an der Halsung, quer vor den Vorderläufen baumelnd, zu tragen. Schließlich war es nicht auszuschließen, dass ein Hirtenhund, durch seine nächtliche Tätigkeit an das Hetzen gewöhnt, auch über Tag, gleichsam in seiner „Freizeit”, dem nahen Wald zustreben und hier wildern würde!
Sicher war das für die betroffenen Hunde eine harte An-weisung, doch noch härter ging Herzog Christoph v. Württemberg im Jahre 1552 vor. Dem Herzog mißfielen die vielen Hunde der Landbevölkerung, sah er sie doch im Geist seinem Wild nachstellen. Er befahl, alle „jagdtauglichen” Hunde seinem Jägermeister abzuliefern. Die brauchbaren Vierläufer ergänzten die herzoglichen Meuten, die jagduntauglichen, aber dennoch „wildschädlichen” Hunde hatte der Jägermeister in die ewigen Jagdgründe zu schicken!